Kreis Minden-Luebbecke

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Behinderung und Ausweis

Ausweis

Liegt bei Ihnen eine Behinderung vor, so können Sie diese durch das Sozialamt des Kreises Minden-Lübbecke feststellen lassen, sofern Sie im Kreis Minden-Lübbecke wohnen.

Menschen sind behindert, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können.

Ab einem Grad der Behinderung von 50 haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

Mehr Informationen über:

Nachteilsausgleiche und Merkzeichen

Hinweise zum Verfahren


Notwendige Unterlagen


Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis (elsa.nrw)

Kontakt

Telefonische Erreichbarkeit (Service-Telefon):
+49 571 807 22900
montags bis freitags
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
montags, dienstags und donnerstags
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Faxnummer:
+49 571 807 30855

Email:
sozialamt@minden-luebbecke.de