Wir investieren in den Ausbau und die Instandsetzung von Straßen, damit Sie sicher und zügig ans Ziel kommen. Dennoch können Straßenbaumaßnahmen während der Bauphase negative Auswirkungen auf den Straßenverkehr haben. Unter Umständen können auch Anwohner durch die Baumaßnahmen belästigt werden.
Wir bemühen uns, die Beeinträchtigungen für Verkehrsteilnehmer und Einwohner so gering wie möglich zu halten. Da es nicht immer möglich ist, eine Baumaßnahme gänzlich ohne Lärmbelästigungen und Einschränkungen des Straßenverkehrs durchzuführen, bitten wir Sie um Ihr Verständnis.
Sollten Sie dennoch einmal einen Grund zur Beschwerde oder Fragen zu einer Baumaßnahme haben, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Ansprechpartner.
Hinweis:
Die Zuständigkeit für Baumaßnahmen an Kreisstraßen liegt beim Kreis Minden-Lübbecke. Der Kreis Minden-Lübbecke ist auch für den Bau von Radwegen an Kreisstraßen zuständig. Die Zuständigkeit für Gehwege/Parkstreifen liegt jedoch immer bei der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde, auch wenn diese an Kreisstraßen liegen.
Die Zuständigkeit für die Straßenbaumaßnahmen an Landesstraßen und Bundesstraßen liegt beim Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW).