Kreis Minden-Luebbecke

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Abwasser

Zum Schutz der Umwelt und insbesondere zum Schutz unseres wichtigsten Lebensmittels "Wasser" ist in einer modernen Gesellschaft die bestmögliche und dem neuesten Stand der Technik entsprechende Abwasserbeseitigung und Abwasserreinigung unverzichtbar.

Dazu sind von den zur Abwasserbeseitigung verpflichteten Kommunen oder Verbänden öffentliche Abwasseranlagen zu bauen, zu betreiben und zu unterhalten. Zu den Abwasseranlagen zählen Kläranlagen, Abwasserkanäle, Abwasserpumpwerke, Abwasserdruckleitungen, Regenüberlaufbecken, Regenklärbecken, Stauraumkanäle, Regenrückhaltebecken und Ableitungsbauwerke.

Neben dem Neubau von Abwasseranlagen kommt der Sanierung von alten Kanälen eine besondere Bedeutung zu.

Kläranlagen und alle übrigen Abwasseranlagen unterliegen der ständigen Kontrolle.

Diese Kontrollen sind bei Kläranlagen nach der Selbstüberwachungsverordnung kommunal und bei der übrigen Einrichtungen nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser vorzunehmen. Neben diesen von den Betreibern durchzuführenden Untersuchungen werden weitere unregelmäßige Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden vorgenommen.

Verfügbare Formulare

Icon Formular Antrag Anliegerbescheinigung  | PDF-Dokument, 107 kB
Icon Formular Antrag auf Abzug von nicht eingeleitetem Wasser in die Abwasseranlage  | PDF-Dokument, 103 kB
Icon Formular Erstattungsantrag Abwassergebühren  | PDF-Dokument, 107 kB