Kreis Minden-Luebbecke

Schnellmenü

Subnavigation

Inhaltsbereich




 

Vollstreckung

Die Stadt-/Gemeindekasse ist als Vollstreckungsbehörde für die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen zuständig. Neben Forderungen der Stadt/Gemeinde (Steuern, Gebühren, Beiträge etc.) sind dies auch Forderungen anderer Behörden (Städte/Gemeinden, Kreise, WDR, Industrie- und Handelskammer etc.).

Die Vollstreckung umfasst z. B. die Pfändung von:

  • beweglichen Sachen
  • Konten bei Banken/Geldinstituten
  • jeglichen anderen verwertbaren Rechten

Deshalb:
Zahlen Sie fristgemäß oder sprechen Sie bei Zahlungsschwierigkeiten rechtzeitig mit uns.

Hinweis:
Hier finden Sie Informationen zur Kreiskasse des Kreises Minden-Lübbecke.