Kreis Minden-Luebbecke

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Gewerbesteuerfestsetzung

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Städte und Gemeinden und wird als Gewerbeertragssteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Es handelt sich nach § 3 Absatz Abgabenordnung um eine Realsteuer. Rechtsgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz, die Gewerbesteuerdurchführungsverordnung sowie als allgemeine Verwaltungsvorschiften die Gewerbesteuer-Richtlinien.

Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Das zuständige Finanzamt setzt den Messbetrag fest, dieser wird mit dem gültigen Hebesatz der jeweiligen Stadt/Gemeinde multipliziert. Über die zu entrichtende Gewerbesteuer erhält der Abgabepflichtige einen Gewerbesteuerbescheid.

Verfügbare Formulare

Icon Formular Antrag auf Bescheinigung in Steuersachen  | PDF-Dokument, 244 kB
Icon Formular SEPA Lastschriftmandat  | PDF-Dokument, 123 kB
Icon Formular Antrag auf Stundung Gewerbesteuer  | PDF-Dokument, 142 kB