Kreis Minden-Luebbecke

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Geburten

Wenn ein Kind geboren wird, beurkundet das Standesamt des Geburtsortes die Geburt und stellt die Geburtsurkunde aus. Sie ist ein Nachweis der Geburt eines Kindes und beinhaltet unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern.

Grundlage für die Geburtsbeurkundung eines Kindes ist die Geburtsanzeige. Hier wird verbindlich angegeben, wo und wann das Kind geboren wurde; dieses erfolgt im Allgemeinen durch die Klinik. In der Geburtsanzeige werden die für die Beurkundung erforderlichen Angaben über die Eltern des Kindes erfasst. Insbesondere haben die Eltern hier die Gelegenheit, den bzw. die Vornamen ihres Kindes einzutragen.

Notwendige Unterlagen

Entsprechend dem Personenstand der Eltern beziehungsweise Mutter ist die Vorlage unterschiedlicher Urkunden notwendig.

verheiratete Mutter:
Familienstammbuch oder Eheurkunde; bei Heirat im Ausland die Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung

ledige Mutter:
Geburtsurkunde der Mutter beziehungsweise eine beglaubigte Ablichtung des Geburtenregisters

geschiedene Mutter:
Eheurkunde mit Scheidungsvermerk und das rechtskräftige Scheidungsurteil; bei Heirat im Ausland die Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung und rechtskräftiges Scheidungsurteil

verwitwete Mutter:
Eheurkunde mit Vermerk über den Tod des Ehemannes sowie Sterbeurkunde

Kosten

Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.

Für gesetzliche Zwecke, zum Beispiel Taufe, Kindergeld, Krankenkasse oder Erziehungsgeld werden gebührenfreie Urkunden ausgestellt.

Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden bestellt werden. Dabei kostet die erste Urkunde 10,00 €, jede weitere 5,00 €.