Kreis Minden-Luebbecke

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Veranstaltungsräume

Die Kommunen stellen Bürgerräume für Feierlichkeiten auf Anfrage bereit. Auf Basis der bestehenden örtlichen Regelungen können u. a. private Feiern (z. B. Geburtstage, Hochzeiten) oder Vereinsfeiern durchgeführt werden.