Kreis Minden-Luebbecke

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Reitregelung

Für das Reiten in der freien Landschaft und im Wald ist nach den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes NRW ein gültiges Reitkennzeichen erforderlich. Das Reitkennzeichen besteht aus zwei gelben Tafeln und jährlich zu erneuernden Plaketten.

Umfassende Informationen zum Thema "Reiten" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.