Im Rahmen der amtlichen Tierschutzüberwachung wird die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen kontrolliert. Der routinemäßigen Überwachung unterliegen landwirtschaftliche Nutztierhaltungen sowie Gewerbetreibende wie beispielsweise Viehhandelsunternehmen.
Ferner werden insbesondere Zoohandlungen, Tierbörsen, Tierpensionen, Reit- und Fahrbetriebe, Zirkusbetriebe und Einrichtungen, in denen Tiere gehalten und zur Schau gestellt werden überwacht; zum Schutz der Tiere ist die Ausübung der o. a. Tätigkeiten erlaubnispflichtig.
Umfassende Informationen zum Thema "Tierschutz" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.