Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) ist der Kreis Minden-Lübbecke verpflichtet, bei Großeinsatzlagen oder Katastrophen den Einsatz zu leiten und zu koordinieren.
Zunächst ist es Aufgabe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren zu unterhalten. Deren Aufgaben sind die Brandbekämpfung und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.
Informationen zum Bereich "Bevölkerungsschutz" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.