Wer dauerhaft geistig, seelisch und/oder körperlich behindert ist oder von einer Behinderung bedroht ist und wesentlich an der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist, kann Anspruch auf Eingliederungshilfe für behinderte Menschen haben.
Umfassende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.