Kreis Minden-Luebbecke

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Infektionsschutz

Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist festgelegt, welche Krankheiten und Erreger meldeplichtig sind.  

Jede eingehende Meldung wird im Gesundheitsamt geprüft. Je nach Gefährdungseinschätzung für den Einzelnen oder die Öffentlichkeit wird entschieden, ob hinsichtlich der Infektionsquelle (zum Beispiel erkrankte Personen oder Lebensmittel) und der Ausbreitung der Erkrankung ermittelt wird und welche Schutzmaßnahmen eingeleitet werden.

Zu den Maßnahmen können Umgebungsuntersuchungen, Riegelungsimfpungen oder das Aussprechen von Berufs- und Tätigkeitsverboten gehören. Unter Umständen können Quarantänebestimmungen umgesetzt oder Desinfektionen angeordnet werden.

Umfassende Informationen zum "Infektionsschutz" finden Sie auf den Internetseiten des Gesundheitsamtes für den Kreis Minden-Lübbecke.