Die öffentliche Wasserversorgung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Die öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen (Stadtwerke, Gemeindewerke, Zweckverbände) haben für die Sicherstellung von für den menschlichen Genuß und Gebrauch geeignetem Wasser (Trinkwasser) in der durch die Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Qualität in ausreichender Menge zu sorgen.
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