In der Regel erfolgt die Gas- und Stromversorgung durch das Energieversorgungsunternehmen, mit der die jeweilige Kommune einen entsprechenden Konzessionsvertrag über die Energielieferung abgeschlossen hat.
Mit der Liberalisierung des Gas- und Strommarktes hat aber jeder Bürger die Möglichkeit, sich der Energieanbieter vom freien Markt zu bedienen.