Kreis Minden-Luebbecke

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Festsetzung von Messen und Ausstellungen

Messen, Ausstellungen, Jahr-, Spezial-, Volks- und Wochenmärkte, die außerhalb der Ladenöffnungszeiten, insbesondere an Sonn- und Feiertagen, stattfinden, bedürfen der Erlaubnis des zuständigen Gewerbeamtes. Die Festsetzung legt dem Veranstalter (natürliche oder juristische Person) aber auch besondere Pflichten auf, um einen geregelten Ablauf der Veranstaltung zu garantieren.

Kosten

Verwaltungsgebühren für die Entscheidung über die Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Märkten und Volksfesten werden basierend auf dem Gebührengesetz NRW in Verbindung mit der hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW mit zugehörigem Gebührentarif, hier Tarifstelle 12.13, im Rahmen gesetzlicher Rahmengebühr erhoben.

Die Verwaltungsgebühr ist nach Aufwand des Verfahrens zu bemessen und kann daher je nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz der Veranstaltung unterschiedlich sein.