Die Untere Fischereibehörde des Kreises Minden-Lübbecke führt zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, eine Fischerprüfung durch, die Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeins ist.
Weitere Informationen zur Fischerprüfung finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.