Kreis Minden-Luebbecke

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Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen

Bei der Veranstaltung von Straßenfesten, Sport-, Radsport- und Motorsportveranstaltungen müssen Sie - sofern in den öffentlichen Verkehr eingegriffen wird - Folgendes beachten :

  • Sie müssen eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde (Kreis, kreisfreie Stadt, teilweise kreisangehörige Städte) beantragen. Die Antragstellung muss nicht persönlich erfolgen. Es genügt ein schriftlicher Antrag, der frühzeitig gestellt werden sollte.
  • Für die Veranstaltung müssen Sie eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.
  • Als veranstaltende Person müssen Sie je nach Größe der Veranstaltung einen Sanitäts- beziehungsweise einen Rettungsdienst beauftragen. Sie können sich vorab bei der Feuerwehr informieren, in welchem Umfang die Betreuung durch einen Sanitäts- oder Rettungsdienst sichergestellt werden muss.
  • Für den Ordnungsdienst haben Sie als veranstaltende Person auf eigene Kosten zu sorgen.

Bitte überzeugen Sie sich im Vorfeld Ihrer Veranstaltung, ob die Strecke tatsächlich frei ist.