Seit September 2008 (D-Klassen) bzw. September 2009 (C-Klassen) müssen Kraftfahrer, die gewerblichen Personen- oder Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifikation nachweisen, um in diesen Bereichen tätig sein zu dürfen.
Rechtlich geregelt ist dieses im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und in der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).
Folgende Fristen sind zu beachten:
Fahrer*innen, die im Personenverkehr eingesetzt werden und ihren Führerschein der D-Klassen
Fahrer, die im Güterkraftverkehr eingesetzt werden und ihren Führerschein der C-Klassen (auch C1/C1E)
Die Grundqualifikation wird erworben durch:
Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer.
müssen die Grundqualifikation nicht nachweisen.
Die Weiterbildung wird durch Teilnahme an einem Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte (z. B. Fahrschule) durchgeführt. Die Dauer der Weiterbildung beträgt insgesamt 35 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten, die in einzelnen Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens 7 Unterrichtseinheiten erteilt werden.
Die Grundqualifikation bzw. die Weiterbildung werden durch den Eintrag der Schlüsselnummer 95 (= Kraftfahrerin/Kraftfahrer, die/der Inhaberin/Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum ... erfüllt.) nachgewiesen.
Bis Mai 2021 wurde die Eintragung der Schlüsselnummer 95 im Führerschein vorgenommen. Seit Mai 2021 erfolgt die Eintragung der Schlüsselnummer 95 nicht mehr im Führerschein, sondern es wird ein zusätzlicher Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine Plastikkarte im Scheckkartenformat.
Der Antrag auf Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises ist persönlich beim Bürgerbüro der Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder direkt bei der Führerscheinstelle oder dem Bürger-Service des Kreises Minden-Lübbecke (Achtung, ab 8.4.24 vorübergehend geschlossen) zu stellen.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Zwischen Antragstellung und Aushändigung des Fahrerqualifizierungsnachweises liegt eine Bearbeitungszeit von rund sechs bis acht Wochen.
Gebühren: ca. 32,50 Euro