Die Verlängerung ist erforderlich bei folgenden Führerscheinklassen:
Klasse C1, C1E, C und CE
Seit 1999 sind die C-Klassen zeitlich befristet, ausgenommen sind die Klassen C1 und C1E, wenn die Erteilung vor dem 01.01.1999 erfolgt ist. Eine Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre ist auf Antragstellung möglich.
Der Antrag ist persönlich beim Bürgerbüro der Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder direkt bei der Führerscheinstelle oder dem Bürger-Service des Kreises Minden-Lübbecke (Achtung, ab 8.4.24 vorübergehend geschlossen) zu stellen.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Zwischen Antragstellung und Aushändigung des verlängerten Führerscheines liegt eine Bearbeitungszeit von rund sechs bis acht Wochen.
Gebühren: 43,90 Euro
Klasse D1, D1E, D und DE
Wie bei den C-Klassen sind die D-Klassen auf 5 Jahre befristet und können dann auf Antrag um jeweils weitere 5 Jahre verlängert werden.
Der Antrag auf Verlängerung der D-Klassen ist persönlich beim Bürgerbüro der Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder direkt bei der Führerscheinstelle oder dem Bürger-Service des Kreises Minden-Lübbecke zu stellen.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Zwischen Antragstellung und Aushändigung des verlängerten Führerscheines liegt eine Bearbeitungszeit von rund sechs bis acht Wochen.
Gebühren: 43,90 Euro