Kreis Minden-Luebbecke

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Verlängerung einer Fahrerlaubnis

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Die Verlängerung ist erforderlich bei folgenden Führerscheinklassen:

Klasse C1, C1E, C und CE

Seit 1999 sind die C-Klassen zeitlich befristet, ausgenommen sind die Klassen C1 und C1E, wenn die Erteilung vor dem 01.01.1999 erfolgt ist. Eine Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre ist auf Antragstellung möglich.

Der Antrag ist persönlich beim Bürgerbüro der Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder direkt bei der Führerscheinstelle oder dem Bürger-Service des Kreises Minden-Lübbecke (Achtung, ab 8.4.24 vorübergehend geschlossen) zu stellen.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • Führerschein,
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten vom Augenarzt oder Betriebsarzt/Arbeitsmediziner,
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung vom Hausarzt oder Betriebsarzt/Arbeitsmediziner,
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm, Frontansicht).

Zwischen Antragstellung und Aushändigung des verlängerten Führerscheines liegt eine Bearbeitungszeit von rund sechs bis acht Wochen.

Gebühren: 43,90 Euro


Klasse D1, D1E, D und DE

Wie bei den C-Klassen sind die D-Klassen auf 5 Jahre befristet und können dann auf Antrag um jeweils weitere 5 Jahre verlängert werden.
Der Antrag auf Verlängerung der D-Klassen ist persönlich beim Bürgerbüro der Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder direkt bei der Führerscheinstelle oder dem Bürger-Service des Kreises Minden-Lübbecke zu stellen. 

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • Führerschein,
  • Führungszeugnis der Belegart 0 (dieses ist beim Bürgerbüro der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen),
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten vom Augenarzt oder Betriebsarzt/Arbeitsmediziner,
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung vom Hausarzt oder Betriebsarzt/Arbeitsmediziner,
  • bei Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus der sogenannte Leistungstest (ein Nachweis der besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit). Diese psychologische Untersuchung kann bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle (zum Beispiel TÜV) oder bei einem Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner vorgenommen werden, der hierzu technisch ausgerüstet ist. Eine Liste mit den entsprechenden Ärzten ist bei der Führerscheinstelle des Kreises Minden-Lübbecke erhältlich,
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm, Frontansicht)

Zwischen Antragstellung und Aushändigung des verlängerten Führerscheines liegt eine Bearbeitungszeit von rund sechs bis acht Wochen.

Gebühren: 43,90 Euro

24.01.2018