Kreis Minden-Luebbecke

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Arbeitsgelegenheiten

Für Arbeitslosengeld II-Beziehende können Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Die Tätigkeiten müssen gemeinnützig und zusätzlich sein sowie im öffentlichen Interesse liegen. Darüber hinaus dürfen sie keine reguläre Beschäftigung verdrängen.

Arbeitsgelegenheiten sind eine bewährte Fördermöglichkeit, Sie nach längerer Arbeitslosigkeit wieder an das Arbeitsleben heranzuführen.

Als Teilnehmerin oder Teilnehmer einer Arbeitsgelegenheit bekommen Sie eine Mehraufwandsentschädigung von derzeit 1,50 Euro für jede geleistete Arbeitsstunde zusätzlich zum Arbeitslosengeld II.