Kreis Minden-Luebbecke

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Visum zum Daueraufenthalt (Visa)

Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige

Weitere Zwecke für die Erteilung eines Visums sind unter anderem

  • Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung,
  • Visum zum Zwecke der Eheschließung oder
  • Visum zum Zwecke des Au-Pair-Aufenthaltes
  • Visum zum Zwecke des Studiums/Sprachkurs
  • Visum für Pflegepersonal
  • Visum für die Kinderbetreuung

Sollten Sie hierüber Informationen wünschen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte zunächst an die zuständige Auslandsvertretung (Botschaft) des jeweiligen Herkunftslandes, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.


Informationen zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ab dem 1. August 2018

Ab dem 1. August 2018 kann ein Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für Angehörige der Kernfamilie, begrenzt auf 1.000 Personen pro Monat, gewährt werden.

Im Folgenden finden Sie ein Informationsblatt auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Neuregelung sowie den Kontakt zum Auswärtigen Amt.