Kreis Minden-Luebbecke

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Heimaufsicht

Heimaufsicht
Heimaufsicht

Wenn Sie in einer Betreuungseinrichtung wohnen, sollen Sie besonders geschützt werden. Dieses Ziel soll mit dem Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz / WTG) erreicht werden. Die in diesem Gesetz festgelegten Aufgaben führt die Heimaufsicht durch.

Die Heimaufsicht ist zuständig für alle im Kreisgebiet ansässigen

  • Alten- und Pflegeheime
  • Wohnheime für volljährige Menschen mit einer Behinderung
  • Hospize
  • Angebote des „Betreuten Wohnens“ (bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen - Zur Abklärung empfehlen wir Ihnen eine Kontaktaufnahme mit der Heimaufsicht)

Allgemeines

Zum Schutz der Bewohner in einer Betreuungseinrichtung sieht das Gesetz sowohl Beratung und Information als auch Aufsicht und Überwachung der Einrichtungen vor.
 
Die Heimaufsicht des Kreises Minden-Lübbecke verfährt nach dem Grundsatz:
 
Beratung vor Überwachung!
 
Wir sind dabei Ansprechpartner für

  • Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen
  • Beiräte von Einrichtungen
  • Angehörige und Betreuer
  • Träger von Einrichtungen
  • Mitarbeiter in Einrichtungen
  • Personen, die Heime errichten oder übernehmen wollen

Sie können sich mit Ihren Fragen und/oder Beschwerden jederzeit vertrauensvoll an die Heimaufsicht wenden. Bei Bedarf bieten wir Ihnen auch gerne ein persönliches Gespräch an.
 
Wir empfehlen Ihnen, vor einem Besuch telefonisch einen Termin abzustimmen.

Bitte bringen Sie zu einem Beratungsgespräch alle zu der Problematik / Thematik verfügbaren Unterlagen mit.

Links

Die aktuellen Gesetzes- und Verordnungstexte für den Bereich der Heimaufsicht sowie aktuelle Informationen erhalten Sie hier.

Veröffentlichung von Ergebnisberichten

Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in den Wohn- und Betreuungsangeboten wird regelmäßig überprüft. Die wesentlichen Ergebnisse der Regelprüfungen werden in einem Ergebnisbericht zusammengefasst und seit 2015 veröffentlicht.
Nachfolgend finden Sie eine nach Angebotsformen aufgebaute Übersicht der wesentlichen Prüfergebnisse:

- Einrichtungen der Altenhilfe

1. Oktober 2017 bis 30. September 2018

1. Oktober 2018 bis 30. September 2019


- Einrichtungen der Behindertenhilfe

1. Oktober 2017 bis 30. September 2018

1. Oktober 2018 bis 30. September 2019

Gasteinrichtungen

- Hospize

- Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege

- Kurzzeitpflegeeinrichtungen

Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften

Tätigkeitsbericht 2017/2018