Kreis Minden-Luebbecke

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Nachteilsausgleiche und Merkzeichen

Ausweis

Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen:

- Steuervergünstigungen
- Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für Arbeitnehmer
- Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln

Weitere Nachteilsausgleiche können Sie erhalten, wenn aufgrund Ihrer Behinderung folgende Merkzeichen festgestellt werden:

G - Gehbehinderung
Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Kostenbeteiligung oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung

aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Kostenbeteiligung und Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sowie Parkerleichterungen

B - Begleitperson
Berechtigt zur kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr

RF - Rundfunk
Berechtigt zur Emäßigung der Rundfunkgebühr

H - Hilflosigkeit
Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr ohne Kostenbeteiligung und Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer

Bl - Blindheit
Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr ohne Kostenbeteiligung und Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sowie Parkerleichterungen

Gl - Gehörlosigkeit
Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Kostenbeteiligung