Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen:
- Steuervergünstigungen
- Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für Arbeitnehmer
- Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln
Weitere Nachteilsausgleiche können Sie erhalten, wenn aufgrund Ihrer Behinderung folgende Merkzeichen festgestellt werden:
G - Gehbehinderung
Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Kostenbeteiligung oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung
aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Kostenbeteiligung und Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sowie Parkerleichterungen
B - Begleitperson
Berechtigt zur kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr
RF - Rundfunk
Berechtigt zur Emäßigung der Rundfunkgebühr
H - Hilflosigkeit
Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr ohne Kostenbeteiligung und Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer
Bl - Blindheit
Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr ohne Kostenbeteiligung und Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sowie Parkerleichterungen
Gl - Gehörlosigkeit
Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Kostenbeteiligung