Kreis Minden-Luebbecke

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Fahrerkarte

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Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastplätzen müssen mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Für den Betrieb des Fahrtenschreibers wird eine Fahrerkarte benötigt. Auf der Karte werden Lenk- und Ruhezeiten sowie Identitätsdaten des Fahrers/der Fahrerin gespeichert. Sie ist für fünf Jahre gültig.

Der Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte ist direkt bei der Führerscheinstelle in Minden zu stellen. Neben der Antragstellung beim Straßenverkehrsamt besteht auch die Möglichkeit der Antragsannahme über das Bürgerbüro der Stadt- oder Gemeindeverwaltung am Wohnsitz des Antragstellers/der Antragsstellerin (ausgenommen ist Minden) bzw. über den Bürgerservice des Kreises Minden-Lübbecke in Minden.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • EU-Kartenführerschein,
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm, Frontansicht).

Wird der Antrag persönlich durch den Antragsteller/der Antragsstellerin unter Vorlage der Original-Unterlagen abgegeben, kann auf Antrag die Fahrerkarte vom Kraftfahrt-Bundesamt direkt an den Antragsteller gesandt werden. Hierfür ist neben der üblichen Antragsgebühr in Höhe von 41,00 Euro eine zusätzliche Gebühr von 5,00 Euro zu zahlen.

Wird der Antrag durch eine beauftragte Person gestellt, hat die Abholung der Fahrerkarte persönlich durch den Antragsteller/die Antragsstellerin bei der Führerscheinstelle in Minden zu erfolgen.

Voraussetzung für die Ausstellung einer Fahrerkarte ist der Besitz eines EU-Kartenführerscheines. Ist der Antragsteller/die Antragsstellerin noch nicht Inhaber*in eines EU-Führerscheines, so ist dieser gleichzeitig mit der Fahrerkarte zu beantragen. Hierzu ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers/der Antragsstellerin bei Aufnahme des Antrages zwingend erforderlich.

Für die Beantragung des Kartenführerscheines sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm, Frontansicht),
  • Führerschein,
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Bei Antragsaufnahme ist für die Ausstellung des Führerscheines eine Gebühr in Höhe von 25,30 Euro zu erheben.

24.01.2018