Der nationale Führerschein ist von seiner Definition her in allen Staaten der EU gültig.
Auch viele weitere Staaten erkennen diesen Führerschein an.
In einigen Staaten ist jedoch ein internationaler Führerschein notwendig. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich bei der Botschaft des Landes danach zu erkundigen, ob ein internationaler Führerschein erforderlich ist.
Der internationale Führerschein ist ausschließlich in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig und darf nur an Inhaber eines EU-Kartenführerscheins ausgegeben werden.
Beantragt werden kann der internationale Führerschein beim Straßenverkehrsamt oder beim Bürger-Service der Kreisverwaltung (Achtung, ab 8.4.24 vorübergehend geschlossen).
Der internationale Führerschein ist drei Jahre lang gültig und kann sofort mitgenommen werden.
Mitzubringen sind:
Der internationale Führerschein kostet 16,80 Euro.