Kreis Minden-Luebbecke

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Fahrerlaubnis auf Probe

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Bei erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis (außer Klassen M, L und T) wird diese zunächst auf Probe gewährt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre, kann jedoch bei Verkehrsverstößen verlängert werden.

Maßnahmen bei Auffälligkeiten innerhalb der Probezeit werden angeordnet bei einer Zuwiderhandlung nach Abschnitt A oder zwei Zuwiderhandlungen nach Abschnitt B der Anlage 12 zu § 34 Abs. 1 FeV. In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld ab 40,00 Euro geahndet wurden.

Beispiele aus Abschnitt A: 

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h
  • Rotlichtverstöße
  • Überholen im Überholverbot
  • Fahren ohne Betriebserlaubnis
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 
  • Missachtung der Vorfahrt
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Unfallflucht
  • Nötigung
  • Nutzung des Handy ohne Freisprecheinrichtung

Beispiele aus Abschnitt B:

  • Kennzeichenmissbrauch
  • Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes
  • Gefährdung anderer durch Wenden oder Rückwärtsfahren
  • Termin zur Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate überschritten
  • Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes

Beim ersten Mal (1 Verstoß nach Abschnitt A oder 2 Verstöße nach Abschnitt B) fordert die Fahrerlaubnisbehörde  zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (Kosten: ca. 300,00 Euro) oder Teilnahme an einem  Aufbauseminar für alkoholauffällige Fahranfänger (Kosten: ca. 250,00 Euro) auf.

Die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.

Beim zweiten Mal (wieder 1 Verstoß nach Abschnitt A oder 2 Verstöße nach Abschnitt B) wird eine Verwarnung ausgesprochen und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen, für die Teinahme gibt es 2 Punkte Abzug.

Beim dritten Mal (wieder 1 A-Verstoß oder zwei B-Verstöße) wird die Fahrerlaubnis entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.

Maßgeblich für die Anordnungen der o. a. Maßnahmen ist der jeweilige Tattag. Dabei ist es unerheblich, ob seit der Tat inzwischen längere Zeit vergangen und die Probezeit abgelaufen ist.

Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist zwingend erforderlich. Gleichzeitig wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert.

Sollte die Teilnahmebescheinigung nicht bis zum dem festgesetztenTermin der Straßenverkehrsbehörde vorgelegt werden, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Das Aufbauseminar wird in Gruppen von 6 - 12 Personen von Fahrschulen mit entsprechender Erlaubnis durchgeführt. Es muss mindestens 2 Wochen und darf längstens 4 Wochen dauern. Es besteht aus 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten. Zwischen der ersten und zweiten Sitzung wird eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten durchgeführt.

Die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung ist freiwillig und führt zu einem Abzug von zwei Punkten, wenn der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Beratung eineTeilnahmebescheinigung vorgelegt wird. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt; sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater/die Beraterin dies für erforderlich hält.

Nach einschlägigen Untersuchungen sind die Ursachen von Verkehrszuwiderhandlungen von Inhaberinnen und Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe weniger mangelnde Kenntnisse der Verkehrsvorschriften, als vielmehr unzureichendes Bewusstsein über die Gefahren des Straßenverkehrs. Durch die Teilnahme an einer verkehrspsycho-logischen Beratung sollen die Fahrerlaubnisinhaber*innen veranlasstwerden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrs-sicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung ist freiwillig und führt zu einem Abzug von zwei Punkten, wenn der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Beratung eine Teilnahmebescheinigung vorgelegt wird. Inhalt der verkehrspsychologischen Beratung: Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt; sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater/die Beraterin dies für erforderlich hält. 

24.01.2018