Kreis Minden-Luebbecke

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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

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Wer einen Krankenkraftwagen führen möchte, wer in einem Kraftfahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern möchte und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist (z. B. Taxi oder Mietwagen), benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, auch Personenbeförderungsschein genannt.

Der Personenbeförderungsschein wird in der Regel für 5 Jahre erteilt und kann dann auf Antrag jeweils um bis zu weitere 5 Jahre verlängert werden.

Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt 21 Jahre. Man muss mindestens 2 Jahre (innerhalb der letzten 5 Jahre) im Besitz der Klasse B sein.

Wird die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf Krankenkraftwagen beschränkt, beträgt das Mindestalter 19 Jahre und man muss die Klasse B seit mindestens einem Jahr (innerhalb der letzten 5 Jahre) besitzen.

Der Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung des Personenbeförderungsscheines ist bei der Führerscheinstelle des Kreises Minden-Lübbecke zu stellen.

Folgende Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • Führerschein,
  • Personenbeförderungsschein, falls vorhanden,
  • Führungszeugnis der Belegart 0 (dieses ist beim Bürgerbüro der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen),
  • bei Erteilung des Personenbeförderungsscheines für Krankenkraftwagen ein Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe,
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten vom Augenarzt oder Betriebsarzt/Arbeitsmediziner,
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung vom Hausarzt oder Betriebsarzt/Arbeitsmediziner,
  • bei Ersterwerb und bei Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr der sogenannte Leistungstest (ein Nachweis der besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit). Diese psychologische Untersuchung kann bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle (z. B. TÜV) oder bei einem Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner vorgenommen werden, der hierzu technisch ausgerüstet ist. Eine Liste mit den entsprechenden Ärzten ist bei der Führerscheinstelle des Kreises Minden-Lübbecke erhältlich.
  • vor Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi, Mietwagen oder den gebündelten Bedarfsverkehr ist ein Nachweis der Fachkunde vorzulegen. Einzelheiten hierzu hat der Gesetzgeber bislang noch nicht geregelt.

Voraussetzung für die Ausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist der Besitz eines EU-Kartenführerscheines. Ist die Antragsstellerin/der Antragsteller noch nicht Inhaber eines EU-Führerscheines, so ist dieser gleichzeitig mit dem Personenbeförderungsschein zu beantragen. Hierzu ist das persönliche Erscheinen bei Aufnahme des Antrages zwingend erforderlich.

Für die Beantragung des Kartenführerscheines sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm, Frontansicht),
  • Führerschein,
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Bei Antragsaufnahme ist für die Ausstellung des Führerscheines eine Gebühr in Höhe von 25,30 Euro zu erheben.

Die Bearbeitungszeit des Antrages auf Erteilung /Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt rund sechs bis acht Wochen.

Gebühren:   43,90 Euro (Erteilung bzw. erneute Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit)
                       38,00 Euro (Verlängerung)