Wer einen Krankenkraftwagen führen möchte, wer in einem Kraftfahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern möchte und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist (z. B. Taxi oder Mietwagen), benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, auch Personenbeförderungsschein genannt.
Der Personenbeförderungsschein wird in der Regel für 5 Jahre erteilt und kann dann auf Antrag jeweils um bis zu weitere 5 Jahre verlängert werden.
Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt 21 Jahre. Man muss mindestens 2 Jahre (innerhalb der letzten 5 Jahre) im Besitz der Klasse B sein.
Wird die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf Krankenkraftwagen beschränkt, beträgt das Mindestalter 19 Jahre und man muss die Klasse B seit mindestens einem Jahr (innerhalb der letzten 5 Jahre) besitzen.
Der Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung des Personenbeförderungsscheines ist bei der Führerscheinstelle des Kreises Minden-Lübbecke zu stellen.
Folgende Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich:
Voraussetzung für die Ausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist der Besitz eines EU-Kartenführerscheines. Ist die Antragsstellerin/der Antragsteller noch nicht Inhaber eines EU-Führerscheines, so ist dieser gleichzeitig mit dem Personenbeförderungsschein zu beantragen. Hierzu ist das persönliche Erscheinen bei Aufnahme des Antrages zwingend erforderlich.
Für die Beantragung des Kartenführerscheines sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Bei Antragsaufnahme ist für die Ausstellung des Führerscheines eine Gebühr in Höhe von 25,30 Euro zu erheben.
Die Bearbeitungszeit des Antrages auf Erteilung /Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt rund sechs bis acht Wochen.
Gebühren: 43,90 Euro (Erteilung bzw. erneute Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit)
38,00 Euro (Verlängerung)