Kreis Minden-Luebbecke

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Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Ersatzführerschein

Bei einer Ersterteilung handelt es sich um eine Fahrerlaubnis, die das erste Mal erteilt wird (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse).

Eine Erweiterung liegt vor, wenn zusätzlich zu einer bereits vorhandenen Klasse eine andere Führerscheinklasse beantragt wird.

Der erste Weg bei einer Ersterteilung oder Erweiterung führt in der Regel zur Fahrschule. Dort findet nicht nur die Ausbildung, sondern auch zu Beginn eine ausführliche Beratung statt.
Der Antrag auf Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis ist bei der zuständigen Stadtverwaltung, dem Straßenverkehrsamt oder dem Bürger-Service unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit folgenden Unterlagen einzureichen:

Klassen: A, A2, A1, AM, L, T, B, BE

  • Sehtestbescheinigung,
  • Erste Hilfe-Nachweis (9 Stunden),
  • Biometrisches Lichtbild im Format 35 x 45 mm.
  • Die Sehtestbescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein.


Klassen: C1, C1E, C und CE sowie D1, D1E, D und DE

  • Erste Hilfe-Nachweis (9-Stunden),
  • augenärztliches Zeugnis,
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der C- oder D-Klassen (vom Hausarzt) sowie
  • biometrisches Lichtbild im Format 35 x 45 mm.
  • Die ärztlichen Untersuchungen (Augen- und Hausarzt) können auch von einem Betriebsarzt durchgeführt werden, wenn dieser ausstattungsmäßig dazu in der Lage ist. Das augenärztliche Zeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein; die ärztliche Bescheinigung nicht älter als 1 Jahr.
  • Zusätzlich ist bei den D-Klassen ein sogenannter Leistungstest (ein Nachweis der besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit) beizubringen. Diese psychologische Untersuchung kann bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle (z. B. TÜV) oder bei einem Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner vorgenommen werden, der hierzu technisch ausgerüstet ist. Eine Liste mit den entsprechenden Ärzten ist bei der Führerscheinstelle des Kreises Minden-Lübbecke erhältlich. Bei Erwerb von D-Klassen ist außerdem ein Führungszeugnis der Belegart O (zur Vorlage bei einer Behörde) bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen.


Personen mit Behinderungen oder sonstigen körperlichen Beeinträchtigungen sollten sich vor Antragstellung mit dem Straßenverkehrsamt in Verbindung setzen, um abzuklären, ob möglicherweise zusätzliche verkehrsmedizinische oder medizinisch-psychologische Gutachten beigebracht werden müssen.

Die Abgabe des Antrages mit den vorgenannten entsprechenden Unterlagen muss bei der zuständigen Ordnungsbehörde persönlich erfolgen. Die Fahrschulen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Anträge auf Erteilung oder Erweiterung dort einzureichen.

Die Anträge werden anschließend nach Prüfung der Personalien und Entgegennahme der Verwaltungsgebühren durch die Stadt- und Gemeindeverwaltungen an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet.

Nach Antragseingang wird dann vom Straßenverkehrsamt in Form einer Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt geprüft, ob Erkenntnisse vorliegen, die einer Erteilung der Fahrerlaubnis im Wege stehen. Ist dies nicht der Fall, werden die Anträge an den TÜV-Nord in Bielefeld zur Abnahme der Fahrerlaubnisprüfung gesandt.
Die Fahrerlaubnisprüfung ist gemäß § 17 Abs. 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung am Wohn-, Beschäftigungs- oder Schulort abzulegen. Liegt der Beschäftigungs- oder Schulort außerhalb des Prüfbezirks des TÜV Bielefeld, ist ein entsprechender Nachweis des Arbeitgebers oder der Schule dem Straßenverkehrsamt vorzulegen.

Soll die Prüfung außerhalb des Prüfbezirks Bielefeld aus anderen Gründen abgelegt werden, so ist dieses nur mit einer gebührenpflichtigen Ausnahmegenehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde möglich. Die Begründung ist dem Antrag auf Erteilung oder Erweiterung beizufügen.

Da von Antragstellung bis zum Absenden des Prüfauftrages an den TÜV in der Regel 6 Wochen vergehen, wird empfohlen, die Anträge rechtzeitig zu stellen.

Die Gebühren für die Ersterteilung und Erweiterung sind im Einzelfall abhängig von der beantragten Klasse bzw. den bereits vorhandenen Klassen. Die Gebühr beträgt mindestens 43,90 Euro. Hierzu können im Einzelfall weitere Gebühren kommen.

24.01.2018