Kreis Minden-Luebbecke

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Ersatzführerschein bei Diebstahl oder Verlust

Ersatzführerschein

Bei Diebstahl des Führerscheines wird empfohlen, einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen abzuwarten, da erfahrungsgemäß viele Führerscheine wieder auftauchen.


Anträge können im Straßenverkehrsamt oder im Bürger-Service (Achtung, ab 8.4.24 vorübergehend geschlossen) gestellt werden.Wer seinen Hauptwohnsitz in Espelkamp, Hille, Hüllhorst, Lübbecke, Porta Westfalica, Preußisch Oldendorf, Rahden oder Stemwede hat, kann den Antrag auch bei der dortigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen.

Mitzubringen sind ein biometrisches Passbild und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Wenn Führerschein und Personalausweis abhanden gekommen sind und kein Reisepass vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Stadtverwaltung einen vorläufigen Ausweis mit Bild ausstellen zu lassen. Mit diesem kann dann der Führerschein beantragt werden.

Ist der letzte Führerschein nicht vom Kreis Minden-Lübbecke ausgestellt worden, ist es notwendig, dass eine sog. Karteikartenabschrift beigebracht wird. Diese kann bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden, die den letzten Führerschein ausgestellt hat. Bei Antragstellung wird in der Regel eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt, jedoch nicht im Ausland gültig ist.

Der Ersatzführerschein kostet 39,30 Euro. Hierzu können im Einzelfall weitere Gebühren kommen.