Kreis Minden-Luebbecke

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Arbeiten mit Lebensmitteln / Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

 

 

 

 

 

Wenn Sie beruflich mit Lebensmitteln arbeiten wollen, benötigen Sie vor Arbeitsaufnahme eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt. Dies ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

Es handelt sich dabei um eine Art "Schulung", in der Sie mündlich und schriftlich belehrt werden über die persönliche Hygiene, die Hygiene am Arbeitsplatz und mögliche Tätigkeitsverbote.

Die Belehrungen werden jeweils Mittwochs vormittags und nachmittags als Gruppenveranstaltung im Gesundheitsamt Minden durchgeführt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Dies können Sie telefonisch oder jetzt auch online machen:

 TERMIN-RESERVIERUNG ONLINE

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  1. Um an der Gruppenbelehrung teilnehmen zu können, müssen Sie die deutsche Sprache beherrschen. In Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an den unten genannten Mitarbeiter.

  2. Bitte bringen Sie zum Belehrungstermin Ihren gültigen Personalausweis / Pass mit.

  3. Bei ONLINE-Reservierungen ist auch die von Ihnen ausdruckbare Reservierungsbestätigung mitzubringen.

  4. Die Gebühr von 25,00 € ist unmittelbar vor der Belehrung bar oder mit EC-Karte im Bürger-Service einzuzahlen.

     
  5. Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen an der Belehrung in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. Falls eine andere Person den Minderjährigen begleitet, benötigt diese eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.