Kreis Minden-Luebbecke

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Überwachung

Heimaufsicht

Die Überwachung erfolgt unangemeldet durch regelmäßige oder anlassbezogene Überprüfungen.
 
Im Rahmen der Überwachungs- tätigkeit, zu der auch die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden gehört, nimmt die Heimaufsicht ordnungs- behördliche Aufgaben wahr.

Hierzu gehört beispielsweise die Prüfung, ob

  • die Anzahl und Qualifikation des Personals ausreichend ist
  • die bauliche Ausstattung der Einrichtung den gesetzlichen Anforderungen entspricht
  • die Mitwirkung der Bewohner/innen gesichert ist
  • eine angemessene Qualität der Pflege und Betreuung vorliegt