Die Überwachung erfolgt unangemeldet durch regelmäßige oder anlassbezogene Überprüfungen.
Im Rahmen der Überwachungs- tätigkeit, zu der auch die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden gehört, nimmt die Heimaufsicht ordnungs- behördliche Aufgaben wahr.
Hierzu gehört beispielsweise die Prüfung, ob