Kreis Minden-Luebbecke

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Gewerblicher Güterkraftverkehr

Güterkraftverkehr
Güterkraftverkehr
Für den gewerblichen Transport von Gütern brauchen Sie eine Genehmigung, wenn Sie dafür Fahrzeuge benutzen, die - inklusive Anhänger - ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben.

Im grenzüberscheitenden gewerblichen Transport von Gütern gilt seit dem 21.05.2022 die Genehmigungspflicht für Fahrzeuge – inklusive Anhänger - ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,5 Tonnen.

Genehmigungspflicht

In diesem Fall brauchen Sie innerhalb Deutschlands eine nationale Erlaubnis, für Transporte innerhalb der EU hingegen eine EU-Gemeinschaftslizenz. Mehr Informationen über die Voraussetzungen und das Antragsverfahren bekommen Sie bei den Ansprechpersonen, die auf der rechten Seite aufgeführt sind.

Unterhalb der genannten Gewichtsgrenze und für den Werksverkehr - also den Transport eigener Güter durch die Unternehmerin oder den Unternehmer - brauchen Sie keine Genehmigung. Sie müssen die Aufnahme eines Werksverkehrs aber vor Beginn der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für Güterverkehr in Münster melden.

Voraussetzungen für Erlaubnisse und Lizenzen

Damit Sie eine Erlaubnis oder eine Gemeinschaftslizenz bekommen können, müssen Sie

  • Ihre Fachkunde (Prüfung vor der IHK oder anerkannte Ausbildung),
  • Ihre Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen oder Ähnliches) und
  • Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit

nachweisen. Die Anforderungen für den nationalen und den internationalen Bereich sind dabei identisch. Ihren Antrag müssen Sie mit den notwendigen Anlagen ergänzen. Mehr Informationen zum Antrag erhalten Sie bei den Ansprechpersonen in Ihrem Straßenverkehrsamt.

16.10.2017 

Kontakt

Simone Schäfer

Telefon: +49 571 807 23911
Telefax: +49 571 807 33911
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Sandro Costa

Telefon: +49 571 807 29240
Telefax: +49 571 807 39240
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