Kreis Minden-Luebbecke

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Zahlungsabwicklung und Vollstreckung - die Kreiskasse

Die Kreiskasse verbucht die Einnahmen des Kreises und veranlasst die rechtzeitige Leistung der Ausgaben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich dabei sowohl um die Finanzbuchhaltung als auch um die Vollstreckung in den Fällen, in denen Schuldnerinnen und Schuldner Gelder nicht zahlen können oder wollen

 

Haben Sie Fragen?

Bei Fragen zum Zahlungsverkehr wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter, die oder der auf dem Schreiben angegeben ist, das Sie erhalten haben. Halten Sie dabei bitte das Buchungszeichen bereit!

Wenn Sie etwas zur Vollstreckung wissen möchten, können Sie sich natürlich telefonisch melden oder gern auch persönlich bei uns vor Ort informieren. Bringen Sie in diesem Fall bitte unbedingt die Unterlagen mit, zu denen Sie Fragen haben!

Wenn es um den Inhalt der Bescheide oder die Rechtmäßigkeit geht, wenden Sie sich bitte an das Amt des Kreises Minden-Lübbecke, von dem Sie den entsprechenden Bescheid erhalten haben. Fachliche Fragen – außerhalb des eigentlichen Zahlungs- oder Vollstreckungsverfahrens – sollten Sie auf diesem direkten Weg klären.

Wenn Sie nicht bezahlen können...

Können Sie nicht rechtzeitig oder in einer Summe zahlen? Warten Sie bitte nicht, bis zusätzliche Kosten für Mahnung und Vollstreckung entstanden sind. Sie können beim zuständigen Amt einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung stellen.

Ist die Zahlung fällig, aber nicht auf einem unserer Konten eingegangen, verschicken wir eine schriftliche Mahnung (mit Mahngebühren). Spätestens jetzt sollte die zahlungspflichtige Person ihre Zahlung leisten – denn danach wird vollstreckt. Diese Aufgabe erledigen bei öffentlich-rechtlichen Forderungen innerhalb des Kreisgebiets unsere Vollziehungsbeamtinnen und -beamten. Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, eine Gehalts- oder Kontenpfändung einzuleiten (Drittschuldnererklärung) – hierdurch entstehen weitere, vermeidbare Kosten (Vollstreckungskosten).

Auch privatrechtliche Forderungen werden zwangsweise eingezogen, wenn nicht rechtzeitig gezahlt wird. Das passiert durch Mahnbescheid oder Klage und den Auftrag an eine Gerichtsvollzieherin oder einen Gerichtsvollzieher.

Zahlungsform

Grundsätzlich laufen alle Zahlungen „unbar“ über ein Konto der Kreiskasse. Wichtig ist dabei, dass der Verwendungszweck und das Buchungszeichen angegeben werden, damit wir die Zahlung entsprechend zuordnen können. Manchen Bescheiden sind bereits Überweisungsträger beigefügt, die Sie nur noch ausfüllen und bei Ihrer Bank oder Sparkasse abgeben müssen.

Können wir Ihre Zahlung nicht zuordnen, führt das möglicherweise dazu, dass wir viele Nachfragen haben und zusätzliche Recherchen anstellen müssen. Unter Umständen kann das wegen der laufenden Fristen vermeidbare Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen mit sich bringen.

Bitte achten Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass Sie bei der Zahlung von fälligen Beträgen die entsprechenden Details mit angeben! Sie können außerdem im Rahmen der Öffnungszeiten auch bar Geld in der Kreiskasse oder im Bürger-Service einzahlen.

Konto der Kreiskasse

Sparkasse Minden-Lübbecke

BLZ 490 501 01
Konto Nr. 400 020 16

IBAN: DE63 4905 0101 0040 0020 16
SWIFT: WELADED1MIN

Kontakt · Leitung der Kreiskasse

Elke Klostermeyer

Telefon: +49 571 807 21050
Telefax: +49 571 807 31050
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Angela Thielking

Telefon: +49 571 807 21040
Telefax: +49 571 807 31040
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