Kreis Minden-Luebbecke

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Bodenschutz und Altlasten

Altlastensanierung
Altlastensanierung

Neben Wasser und Luft ist der Boden das dritte bedeutende Umweltmedium. Die Kreise sind in NRW für ihren Zuständigkeitsbereich untere Bodenschutzbehörde

Die Kreise sind in NRW für ihren Zuständigkeitsbereich untere Bodenschutzbehörde.  

Auswirkungen von Altlasten

Altlasten können auf unterschiedliche Weise Gefährdungen oder Schäden hervorrufen. Einerseits ist eine Schädigung auf direktem Wege möglich, indem die Schadstoffe unmittelbar mit den Umweltmedien Wasser, Boden, Luft oder den Menschen in Berührung kommen. Andererseits besteht aber auch ein Beziehungsgefüge zwischen den einzelnen Umweltmedien, so dass es zum Beispiel über die Nahrungskette zu wechselseitigen Beeinflussungen kommen kann.

Begriffsbestimmungen nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodschG)

  • Schädliche Bodenveränderungen:
    Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.
  • Altlasten:
    Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) oder Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte), wenn durch sie schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
  • Altlastverdächtige Flächen:
    Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderunen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. Keine Altlasten, sondern altlastverdächtige Flächen liegen somit vor, wenn sich der Altlastenverdacht noch nicht aufgrund von Untersuchungen bestätigt hat.

Altlastenbearbeitung

Die Altlastenbearbeitung gliedert sich in mehrere Stufen. Dieser Überblick fasst die Vorgehensweise im Rahmen der Altlastenbearbeitung zusammen (siehe nebenstehenden Link).

Katasterauskünfte

Als untere Bodenschutzbehörde führt der Kreis Minden-Lübbecke ein Kataster über altlastenverdächtige Flächen und Altlasten im Kreisgebiet.

  • Unsere Empfehlung:
    Vor dem Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie sollte sich jeder über die Vornutzung und das eventuelle Vorhandensein einer Altlast informieren. Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster kann hier eingeholt werden (siehe nebenstehenden Link). Liegen hier keine Informationen über das angefragte Grundstück vor, besteht bei Bedarf auch die Möglichkeit durch entsprechende Bodenuntersuchungen ein Altlastenrisiko auszuschließen.
  • Gebühren:
    Die Gebühren für eine Altlastenauskunft richten sich nach dem Umfang der vorliegenden Informationen und betragen zwischen 50,-- € und 500,-- €.

Sanierungsmaßnahmen

Das Bundesbodenschutzgesetz regelt auch die Kernfrage des Altlastenrechts: Wer muss eine notwendige Sanierung zahlen? Hier ist der Kreis der Personen bestimmt, die im Falle des Vorliegens einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast zur Sanierung verpflichtet sind und denen erforderlichenfalls die Durchführung von Maßnahmen per Anordnung auferlegt werden kann. Zum Kreis der Verpflichteten gehören danach unter anderem der Veursacher einer schädlchen Bodenveränderung oder Altlast und sein Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer, der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sowie unter bestimmten Umständen der frühere Grundstückseigentümer. Besteht aufgrund konkreter Anhaltspunkte der hinreichende Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder einer Altlast, kann die zuständige Behörde den oben genannten Personen auch Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung (Detailuntersuchung) aufgeben.

Mitteilungspflichten

Jeder der oben genannten Personen ist verpflichtet, Anhaltspunkte über das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast dem Kreis Minden-Lübbecke unverzüglich zu melden.

26.06.2013 

Ansprechpersonen

Silke Schmidt

Telefon: +49 571 807 23311
Telefax: +49 571 807 33311
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Tanja Dannenberg

Telefon: +49 571 807 23310
Telefax: +49 571 807 33310
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Simon Harmeyer

Telefon: +49 571 807 23501
Telefax: +49 571 807 33501
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Tim Schacke

Telefon: +49 571 807 23281
Telefax: +49 571 807 33281
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