Kreis Minden-Luebbecke

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Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) ist der Kreis Minden-Lübbecke verpflichtet, bei Großeinsatzlagen oder Katastrophen den Einsatz zu leiten und zu koordinieren.

Zunächst ist es Aufgabe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren zu unterhalten. Deren Aufgaben sind die Brandbekämpfung und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.


Was ist eine Großeinsatzlage oder Katastrophe?

Eine Großeinsatzlage, ist ein Geschehen, in dem Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen, Tiere oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfs eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzkräfte erforderlich ist, die von einer kreisangehörigen Gemeinde nicht mehr gewährleistet werden kann (z. B. Großbrände, Verkehrsunfälle größeren Ausmaßes).

Eine Katastrophe ist ein Schadensereignis, welches das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen, Tiere, natürliche Lebensgrundlagen oder erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt, dass der sich hieraus ergebenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nur wirksam begegnet werden kann, wenn die zuständigen Behörden und Dienststellen, Organisationen und eingesetzten Kräfte unter einheitlicher Gesamtleitung der zuständigen Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken (z. B. Hochwasser, flächendeckender länger andauernder Stromausfall).


Wie kann eine Großeinsatzlage oder Katastrophe bewältigt werden?


Zur Bewältigung dieser Aufgabe stehen dem Landrat verschiedene Instrumente zur Verfügung:
  • die Einsatzleitung mit einem bestellten Einsatzleiter für die Durchführung der operativ-taktischen Einsatzmaßnahmen,
  • der Krisenstab für die Durchführung aller Maßnahmen auf der administrativ-organisatorischen Ebene,
  • die Kreisleitstelle als Führungsmittel der Einsatzleitung und
  • die Auskunftstelle in der personenbezogene Daten zum Zwecke der Vermisstensuche und der Familienzusammenführung verarbeitet werden.

Die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten werden allen Mitwirkenden in umfangreichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen vermittelt. Zentrale Ausbildungseinrichtungen sind die Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ), das Institut der Feuerwehr, die Schulen der Hilfsorganisationen und des Technischen Hilfswerkes (THW).

Das Zusammenwirken aller Beteiligten bei der Bewältigung von Großeinsatzlagen oder Katastrophen wird regelmäßig geübt.

Kontakt

Michael Kirchhoff

Telefon: +49 5703 98112 601
Telefax: +49 571 807 37882
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