Kreis Minden-Luebbecke

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Ordensangelegenheiten

BVK-Orden
BVK-Orden

Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Viele von uns kennen Personen, deren Handeln in dieser oder jener Hinsicht beispielhaft ist. Es sind Menschen, die unentgeltlich und ohne persönlichen Vorteil ihre Freizeit und ihr Können der Allgemeinheit zur Verfügung stellen - leider oft unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit. Um jedoch unsere Gesellschaft auf solch einen Einsatz aufmerksam zu machen, spricht unser Bundespräsident im Namen des Staates von Zeit zu Zeit engagierten Bürgerinnen und Bürgern öffentlich Dank und Anerkennung aus - Dank und Anerkennung auf eine besondere Art: in Form des Bundesverdienstordens.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Gestiftet wurde der Bundesverdienstorden von unserem ersten Bundespräsidenten, Theodor Heuss. Professor Heuss hatte das Ziel, damit „verdienten Männern und Frauen des deutschen Volkes und des Auslandes Anerkennung und Dank sichtbar zum Ausdruck zu bringen“ - so der Stiftungserlass vom 7. September 1951. „Leistungen, die im Bereich der politischen, der wirtschaftlich-sozialen und der geistigen Arbeit dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienen“, sollten damit gewürdigt werden.

Heute wird der Orden für besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und für mitmenschliche Hilfe, die unter außergewöhnlichem persönlichem Einsatz geleistet wird, verliehen. 

Verfahren und Ablauf

Einer solchen Auszeichnung mit dem Bundesverdienstorden geht ein sehr langes Verfahren voraus. Jedoch wirken die Beteiligten derzeit darauf hin, die Bearbeitungszeiten zu straffen, so dass das Verfahren insgesamt auf zirka ein Jahr gekürzt wird.  

Zunächst aber muss die zuständige Kreisverwaltung auf eine verdiente Person aufmerksam gemacht werden. Dies geschieht durch eine formlose, schriftliche Ordensanregung, die von jedermann eingereicht werden kann und folgendes beinhalten sollte (sofern bekannt):

  • Vollständige Daten der absendenden Person
  • Daten zu der Person, die vorgeschlagen wird:
    •  Name und Anschrift
    •  Geburtsdatum und Geburtsort
    •  Beruf und Arbeitgeber
    •  gegebenenfalls Datum des Eintritts in den Ruhestand
    •  Ausführliche Darstellung der Verdienste
    •  Kontakte zu Referenzpersonen, die Einzelheiten zu den   Verdiensten schildern können (möglichst Anschrift und Telefonnummer)
  • eigenhändige Unterschrift der anregenden Person

Die Kreisverwaltung holt dann anhand der Referenzenliste entsprechende Stellungnahmen zu den genannten Aktivitäten der Person ein. Diese werden mit einem zusammenfassenden Bericht über die Bezirksregierung Detmold und die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen an das betreffende Fachministerium des Landes weitergeleitet.  

Erst im Fachministerium wird unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der eigentliche Ordensvorschlag erstellt, denn das Vorschlagsrecht für die Verleihung des Bundesverdienstordens liegt hier allein beim Ministerpräsidenten des Landes NRW. Die endgültige Entscheidung über den Ordensvorschlag obliegt dem Bundespräsidenten, er verleiht den Bundesverdienstorden. Die Verleihung wird jedoch erst mit der Aushändigung wirksam, die im Kreis Minden-Lübbecke durch den Landrat im Großen Sitzungssaal des Kreishauses in Minden erfolgt.  

Übrigens:
Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nicht mit einer Ordensverleihung rechnen!