Kreis Minden-Luebbecke

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Das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Minden-Lübbecke

Um die Integrationsarbeit vor Ort zu stärken, hat der nordrhein-westfälische Landtag im Februar 2012 das „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration“ beschlossen. Damit wurde dem Kreis Minden-Lübbecke die Möglichkeit gegeben, im Jahr 2013 das Kommunale Integrationszentrum (KI) einzurichten.

Die beiden Säulen der Arbeit des Kommunalen Integrationszentrum sind die Bereiche "Integration durch Bildung" und "Integration als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe".

 

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